
Hygiene ist oberstes Gebot in einer Zahnarztpraxis! Die Praxisleitung ist verpflichtet, für hygienisch einwandfreie Verhältnisse in den Praxisräumen zu sorgen. Die Sorgfaltspflicht erstreckt sich dabei sowohl auf Patienten als auch auf alle in der Praxis Tätigen.
Für jede Zahnarztpraxis ergeben sich zahlreiche Neuerungen durch die Ende Januar 2006 veröffentlichte Richtlinie „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ des Robert-Koch-Institutes (RKI). Das neue Regelwerk ist sehr viel umfangreicher als die Richtlinie von 1998, Grund dafür ist die "Aufbereitung von Medizinprodukten" mit zahlreichen gesetzlichen Vorgaben, Änderungen und Neuerungen. Künftig werden in jeder Praxis an die Geräte (Sterilisation und Desinfektion), die Dokumentation (Sicherheit der Prozesse, Sterilgutverpackungen) und an zahnärztliche Materialien erheblich höhere Anforderungen gestellt, die einen entsprechenden Mehraufwand an Investition und täglicher Arbeit in der Praxis auslösen.